Kostenlos (Zuzahlung möglich) – aber nicht umsonst!
Wir bieten Corona Antigen-Schnelltests – und das kostenfrei (Zuzahlung möglich – nach aktueller Testverordnung). Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes wird mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung am 30.06.2022 bis einschließlich 25. November 2022 verlängert.
Folgende Personen haben Anspruch auf teilweise Kostenübernahme unter Zuzahlung einer Eigenbeteiligung von 3 Euro nach § 4a Absatz 1 Nummer 6 und 7:
- Besucher von Veranstaltungen in Innenräumen, wie z.B. Volksfesten, Familienfeiern, Konzerten am Tag der Testung
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu vulnerablen Personen haben
Hierzu zählen zum einen Personen über 60 Jahren, zum anderen Personen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, bei denen ein hohes Risiko für einen schweren Infektionsverlauf besteht
- Personen, die über die Corona-Warn-App eine Meldung mit dem Status „erhöhtes Risiko“ erhalten haben
Folgende Personen haben Anspruch auf teilweise Kostenübernahme unter Zuzahlung einer Eigenbeteiligung von 3 Euro nach § 4a Absatz 1 Nummer 6 und 7:
- Besucher von Veranstaltungen in Innenräumen, wie z.B. Volksfesten, Familienfeiern, Konzerten am Tag der Testung
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu vulnerablen Personen haben
Hierzu zählen zum einen Personen über 60 Jahren, zum anderen Personen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, bei denen ein hohes Risiko für einen schweren Infektionsverlauf besteht
- Personen, die über die Corona-Warn-App eine Meldung mit dem Status „erhöhtes Risiko“ erhalten haben
Was wir noch bieten?